REISE-/VERTRAGSBEDINGUNGEN
1. Anmeldung und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zu einem AdMo-Tours Angebot erfolgt schriftlich in Form des unterschriebenen Anmeldeformulars.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch AdMo-Tours
nach Erhalt Ihrer Anzahlung in Höhe von EUR 350 des Reisepreises,
oder 30% bei individuellen Motorradmieten und Enduro-Tagestouren zustande.
Die Restsumme des Reisepreises ist nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt
(5 Wochen bei individuellen Motorradmieten und 1 Tag bei
Enduro-Tagestouren), zu überweisen. Die Übersendung der gesamten Reiseunterlagen erfolgt auch nach früherer
Bezahlung sofort nach Eingang des in Rechnung gestellten Betrages.
2. Reiseleistungen
Der Reiseveranstalter erbringt die Leistungen entsprechend der Angaben und Beschreibung in seinem für den
Reisezeitraum gültigen Prospekt. Diese sind für ihn bindend. Er behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der
Prospektangaben zu erklären über die AdMo-Tours Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Nebenabreden, die
den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich
bestätigt werden.
3. Leistungsänderungen
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss eingetreten sind und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden
sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden von erheblichen
Leistungsänderungen oder -Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird die Reise infolge höherer
Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Streik, Epidemien, durch hoheitliche Anordnungen,
technische Defekte, Unfälle, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der
Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann in diesem Fall für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht
enthalten.
4. Rücktritt des Kunden
Bei individuellen Motorradmieten werden vereinzelt unterschiedliche Rücktrittsbedingungen
ausgestellt.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Tritt der Kunde
vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Veranstalter vom Kunden eine angemessene
Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich m–gliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen
berücksichtigt. Die Rücktrittspauschale, die der Veranstalter im Falle des Rücktritts von der Reise vom
Reiseteilnehmer fordern kann, berechnet sich wie folgt:
- bis 42 Tage vor Reisebeginn: Anzahlung
- 41 bis 20 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Tourpreises
- 19 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Tourpreises
- innerhalb von 9 Tagen vor Reisebeginn: 100 % des Tourpreises
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde bei der Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen.
Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Der Veranstalter erhebt für Mehrkosten ein pauschales Umbuchungsentgelt von
EUR 35,-- pro Person.
Für diese Kosten wie auch für den gesamten Reisepreis haften der Kunde und seine Ersatzperson als
Solidarschuldner. Es wird der Abschluss einer Reiserücktritts- Kostenversicherung empfohlen. Nimmt ein Kunde Reiseleistungen ganz
oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des
Gegenwertes.
5. Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen: - Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie der Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschliesslich der von den Leistungsträgern gutgemachten Beiträge.
- Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden bis 20 Tage vor Reisebeginn hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht in diesem Fall nicht.
- Wenn der Kunde den Reisegesamtpreis nicht bis 42 Tage vor Reisebeginn bezahlt hat. Eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges gilt als ein vom Kunde erklärter Rücktritt. Es werden die genannten Rücktrittspauschalen fällig. Der Veranstalter kann den Reisevertrag bei oder nach Antritt der Reise in folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung kündigen:
- Wenn der Kunde den Anweisungen des Reiseleiters bezüglich Fahrweise und -Disziplin, Geschwindigkeit, Reihenfolge und Streckenverlauf trotz Abmahnung nicht Folge leistet.
- Wenn der Kunde den Anweisungen bezüglich des Umgangs mit für die Art der Reise typischen Risikobereichen oder auch bezüglich des Umgangs mit Menschen, Flora und Fauna der besuchten Gebiete trotz Abmahnung nicht Folge leistet.
- Wenn der Kunde die gesetzlichen Bestimmungen der besuchten Länder missachtet.
- Wenn der Kunde die unter den AdMo-Tours Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen nicht erfüllt.
6. Nicht genutzte Leistungen
Nimmt der Kunde nach Reiseantritt aus zwingenden, weder von ihm noch vom Veranstalter zu vertretenden Gründen,
einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder tritt der Kunde die Rückreise vorzeitig an, so besteht
grundsätzlich kein Recht auf Rückerstattung des anteiligen Reisepreises. Der Veranstalter wird sich bei den
Leistungsträgern jedoch um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit es sich nicht um völlig
unerhebliche Leistungen handelt. Werden Mietmotorräder früher zurückgegeben oder werden Meilenpakete nicht
aufgebraucht, so ist eine anteilige Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen.
7. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt:
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, deren Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wurden und die in den Reiseausschreibungen als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im
Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt
der Veranstalter insoweit nur Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweist.
Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in
diesem Fall nach den Beförderungs- bestimmunen dieser Unternehmen, die dem Reisenden auf Wunsch zugänglich zu
machen sind. Der Reisende ist verpflichtet, sich mit der Strassen- Verkehrsordnung vertraut zu machen und diese
zu befolgen. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für
Schäden, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende dem
Reiseleiter folgt. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schäden und Verlust bei Benutzung von Kfz,
Konsequenzen, die sich aus Verstössen der landesüblichen Gesetze und Vorschriften ergeben, bei Angriffen von
Tieren und Menschen, bei Fusswanderungen, beim Baden in Gewässern, beim Hantieren mit Werkzeug, Camping- und
Kochutensilien, beim Betanken, Warten, Instandsetzen von Kfz, beim Be- und Entladen der Begleitfahrzeuge, beim
Transport von Kfz oder Gepäck in den Begleitfahrzeugen, beim Umgang mit Feuer, Wasser, Betriebsstoffen, durch
Klima, Flora, Fauna und landschaftliche Gegebenheiten der bereisten Gebiete.
8. Mitwirkungspflicht, Ansprüche, Verjährung
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben (m–glichst in Schriftform aus
Beweissicherungsgründen). Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorhanden oder nicht erreichbar, so müssen
Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Unterlässt es der Kunde, schuldhaft einen
Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Die Reiseleiter sind nicht berechtigt,
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Gemäss der gesetzlichen Regelung sind etwaige Ansprüche aus dem Reisevertrag
innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende beim Veranstalter geltend zu machen. Alle vertraglichen
Ansprüche des Reisenden verjähren in 5 Jahren nach Reiseende.
9. Pass-,Visa-,Zoll-,Devisen-& Gesundheitsvorschriften
Im Zusammenhang damit entstehende Kosten sind im Reisepreis nicht enthalten und müssen vom Kunden selbst
getragen werden. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Der Veranstalter wird den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen, im Rahmen seiner
Möglichkeiten, über die wichtigsten Bestimmungen informieren.
10. Versicherung
AdMo-Tours empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit
und Haftpflicht.
11. Haftungsverzichtserklärung
Der Anmeldung der Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des
Motorradfahrens voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit
einverstanden, dass weder die Firma AdMo-Tours, noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretende Störungen, die der höheren
Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass AdMo-Tours auch nicht für das
Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der
einzelnen Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein
Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeuges zu beschädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die
Anforderung welche die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Führerschein. Für das Tragen
ausreichender Schutzbekleidung bin ich selbst verantwortlich.
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